Spektrum
Unabhängig davon, ob Sie einen Immobilienkaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht benötigen – meine große Stärke liegt in fachkundiger, persönlicher und individueller Beratung. Ich nehme mir Zeit, Ihr Anliegen gründlich zu analysieren und Ihnen alles genau zu erläutern – klar und verständlich. Die einzelnen rechtlichen Fragestellungen betrachte ich immer im Gesamtzusammenhang und aus den unterschiedlichen Perspektiven heraus. Dies gilt für Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften oder beratende Dienstleister gleichermaßen. Es bestehen keine räumlichen Beschränkungen, z. B. durch Ihren Wohnort oder die Lage Ihres Grundbesitzes.
Ich biete Ihnen das komplette Spektrum notarieller Dienstleistungen. Insbesondere gestalte ich praxisorientiert und pragmatisch auf folgenden Rechtsgebieten:
Grundstücksrecht
- Kaufverträge
- Übergaben
- Schenkungen
- Wohnungseigentum, Teilungserklärungen
- Erbbaurechte
- Kreditsicherung, Grundschulden
- Dienstbarkeiten
- Immobilienfonds
- Projektgestaltung und -entwicklung für Bauträger
- Bauträgerverträge
- Erschließungsverträge/städtebauliche Verträge
- Sondergestaltungen
Stiftungen
Adoption
Gesellschaftsrecht
- GmbH-Recht (Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsvertrag, Gründung, Kapitalerhöhung, Übertragung, Verpfändung)
- Aktienrecht (Hauptversammlung, Satzungsgestaltung, Gründung, Kapitalerhöhung)
- Umstrukturierung / Umwandlungsrecht (Einbringung, Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Unternehmenskauf
- M&A, Unternehmenstransaktionen
- Unternehmens- und Beteiligungsverträge
- Kreditsicherung, Anteilsverpfändungen
- Handelsregisteranmeldungen
Vereinsrecht
Abschriften
Die Urkunden des Notariats Bad Waldsee I bis zum Jahr 2015 und des Notariats Bad Waldsee II bis zum Jahr 2013 werden vom
Amtsgericht Bad Waldsee, Wurzacher Straße 73, 88339 Bad Waldsee
Telefon +49 (0)7524 / 9766-210
Telefax +49 (0) 7524 / 9766-222
E-Mail poststelle@agwaldsee.justiz.bwl.de
verwahrt. Das Amtsgericht Bad Waldsee ist damit für die Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen zuständig.
Die Urkunden des Notariats Bad Waldsee II zwischen den Jahren 2014 bis 2017 werden von Herrn Notar Butsch beim Amtsgericht Ravensburg verwahrt.
Abschriften und Ausfertigungen der Urkunden des Notariats Bad Waldsee B1 der Jahre 2016 und 2017 werden von uns erteilt.
Erbrecht
- Testamente/Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen, Vermächtniserfüllung
- Erbteilsübertragung
- Erbscheinsanträge
- Erbverzichte, Pflichtteilsverzichte, Zuwendungsverzichte
- Erbteilsverpfändungen
Ehe- und Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsvereinbarungen
Handelsrecht
- Handelsregisteranmeldungen
- Einzelkaufmann
Unternehmensnachfolge
- Betriebsübergaben
- Familiengesellschaften (GbR, KG, OHG)
- unternehmensbezogene Eheverträge und Testamente/Erbverträge
- Gesellschaftsverträge (auch von Personengesellschaften)
Vollmachten
Zur Vorbereitung
Zur Vorbereitung von Beurkundungen können Sie uns auch gerne das entsprechende Datenblatt ausgefüllt zukommen lassen. Klicken Sie einfach in das entsprechende Feld und drucken das Formular aus. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Bitte vergessen Sie nicht, zum Termin Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Vielen Dank.
Kaufvertrag Übergabe GmbH-GründungVerfahrensablauf
1. Das erste Gespräch
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen und Ihre Möglichkeiten. Sie wählen die für Sie passende Lösung und einigen sich mit allen Vertragspartnern.
2. Der Entwurf
Sobald Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, fertigen wir einen Entwurf der Urkunde. Nach Übersendung prüfen Sie und Ihr Steuerberater den Entwurf. Dabei werden dann noch Fragen geklärt und Änderungswünsche eingearbeitet.
3. Die Beurkundung
Sie vereinbaren mit uns einen Termin für die Beurkundung: Der Notar liest die Urkunde vor und erläutert die einzelnen Regelungen. Die Beteiligten können dabei jederzeit Fragen stellen. Etwaige Ergänzungen oder Änderungen der Urkunde werden eingearbeitet. Zum Schluss wird die Urkunde unterzeichnet und ist damit rechtswirksam.
4. Der Vollzug
Das Notariatsteam bearbeitet nun die Urkunde: Abschriften werden gefertigt, die Urkunde zum Vollzug in den Registern vorgelegt, die Anzeigen an die Behörden getätigt, Genehmigungen eingeholt, weitere Schreiben an die Beteiligten versandt usw. Nach Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister erhalten Sie eine Mitteilung über den Vollzug.
Notarkosten
Die Kosten für alle notariellen Tätigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich klar geregelt und gelten bundesweit für alle gleich. Dabei handelt es sich um ein soziales Gebührensystem, das sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richtet, d.h. die Kosten steigen mit der Höhe des Geschäftswerts. Der zeitliche Aufwand wirkt sich nicht auf die Höhe der Gebühr aus, so dass die Gebühr vorher errechnet werden kann. Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind ebenfalls inklusive. Gebührenvereinbarungen sind nicht zulässig. Die Richtigkeit der Kostenrechnungen wird regelmäßig staatlich überprüft.